Innenministerium will Frauenquote von 30-Prozent bei Landes-und Regionalwahlen vorschreiben

Der Anteil der weiblichen Kandidatinnen für die Wahlen zum tschechischen Abgeordnetenhaus und in die 14 regionalen Parlamente sollte künftig mindestens 30 Prozent betragen. Sollte der Anteil indes unter dieser Quote liegen, dann drohe der jeweiligen Partei ein Verlust von 30 Prozent der ihr ansonsten zustehenden Wahlaufwandsentschädigung. Das geht aus dem Entwurf zu einer Novelle des Wahlgesetzes hervor, die vom Innenministerium ausgearbeitet wurde. Der Entwurf, der gerade das Bemerkungsverfahren durchläuft, soll der Regierung im August vorgelegt werden. Nach Vorstellung der regierenden Sozialdemokraten (ČSSD) soll die Novelle im Mai nächsten Jahres in Kraft treten.

Wie die Tageszeitung „Právo“ in ihrer Freitagausgabe berichtet, sei aber neben der Opposition auch die Koalitionspartei Ano mit der Gesetzesänderung nicht einverstanden. Das Fórum 50 Prozent, das die völlige Gleichstellung von Frauen und Männern in der Politik vertritt, indes begrüßt die Novelle.

Autor: Lothar Martin