Innenministerium will Gerichtsverfahren zu StB-Mitarbeit prüfen

Das tschechische Innenministerium will einige Gerichtsverfahren prüfen, die angebliche ehemalige Mitarbeiter des früheren kommunistischen Geheimdiensts StB für sich entscheiden konnten. Die Wiederaufnahme der Fälle ist laut einem Sprecher des Ministeriums möglich, weil neue Dokumente in den Archiven gefunden wurden. Allerdings kann ein erneuter Prozess nur innerhalb einer Frist von drei Jahren aufgenommen werden, nachdem das Urteil gefällt wurde. Vor kurzem war bereits das Urteil zum Fall des Schauspielers Jan Kanyza revidiert worden. Laut dem neuesten Entscheid war Kanyza von 1975 bis 1983 tatsächlich Mitarbeiter des Geheimdienstes.

Autor: Till Janzer