Institut für Studium totalitärer Regime: Gesetzlich festgelegte Gehälter für leitende Mitarbeit

Die Mitglieder des achtköpfigen Rates im geplanten Institut für das Studium der totalitären Regime werden einen auf gesetzlicher Basis festgelegten Gehalt beziehen. Seine Höhe wird sich wie bei den Kabinettsmitgliedern und den Richtern an den Vorgaben orientieren, die einmal pro Jahr das Ministerium für Arbeit und Soziales festlegt. Im Vergleich zu genannten Amtsträgern wird der Monatsgehalt der leitenden Institutsmitarbeiter wesentlich niedriger sein. Er soll genau der Hälfte des niedrigsten Bruttoeinkommens eines Richters entsprechen.