Kabinett verabschiedet Antidiskriminierungsgesetz

Die Bürger sollen besser vor Diskriminierung auf Grund ihres Geschlechts, Alters, Gesundheitszustands, ihrer Nationalität, Religion, sexuellen Orientierung bzw. ihres politischen Denkens und der Mitgliedschaft in einer politischen Partei geschützt werden. Das Kabinett hat am Mittwoch das sog. Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, das dies vorsieht. Die Aufsicht über den gleichen Umgang mit allen Personen soll in den Kompetenzbereich des Ombudsmanns gehören. Abgelehnt wurde die Variante, ein neues Amt, das sog. Zentrum für gleichen Umgang, zu errichten.