Kartellamt weist Einwände der Firma Stadler zu Ausschreibungen für Prager Metro ab
Das tschechische Kartellamt (ÚOHS) hat die Einwände der Firma Stadler zu öffentlichen Ausschreibungen für die Prager Metrolinien C und D abgewiesen. Ein Sprecher der Behörde betont jedoch, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig sei und eine Einspruchsfrist laufe.
Konkret geht es um die Bestellung von automatischen Zügen und Verkehrssystemen für die beiden Metrolinien, die die Prager Verkehrsbetriebe (DPP) im April vergangenen Jahres ausgeschrieben hatten. Bis zum Ausschreibungsschluss gab es mit dem Konsortium Škoda/Siemens und dem Unternehmen Alstom nur zwei Bewerber. Stadler Praha wurde nicht zugelassen, weil das Angebot der Firma nicht die geforderten Voraussetzungen erfüllte. Diese Voraussetzungen bezeichnete die Firma als diskriminierend und wandte sich ans Kartellamt.