Keine Entschädigung für Hochschulausschluss nach 1948

Studenten und Pädagogen, die nach dem Machtantritt der Kommunisten im Februar 1948 aus politischen Gründen von den Hochschulen ausgeschlossen wurden, können vorerst nicht mit einer Entschädigung rechnen. Das tschechische Abgeordnetenhaus wies heute eine entsprechende Gesetzesvorlage einiger Christ-, Sozial- und Bürgerdemokraten zurück. Sie sah eine einmalige finanzielle Entschädigung in Höhe von 100.000 Kronen (rund 3300 Euro) für all diejenigen Studenten und Pädagogen, die im Gegenteil zur Mehrheit ihrer Kollegen ein aufrechtes Rückgrat bewiesen hätten, so die Autoren.