Kommunistischer Funktionär Hoffman verurteilt

Der ehemalige kommunistische Funktionär Karel Hoffmann wurde am Montag vom Prager Stadtgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Freiheitsstrafe bekam er dafür, dass er in der Nacht zum 21. August 1968, in der die damalige Tschechoslowakei von der Armee der Warschauer-Pakt-Staaten okkupiert wurde, die Sendungen des Tschechoslowakischen Rundfunks gestoppt hat. Laut Anklageschrift wollte Hoffmann damit erzielen, dass der erste gesendete Bericht über dieses Ereignis positiv ausfallen würde. Hoffmann wurde wegen Amtsmissbrauchs, und nicht wegen Hochverrats verurteilt, wie die Anklage ursprünglich lautete.

Der Freiheitsentzug für den ehemaligen Funktionär könne als eine Verurteilung der ganzen Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei betrachtet werden. Mit dieser Aussage reagierte der Vorsitzende des "Vereins ehemaliger politischer Häftlinge" Stanislav Stransky auf die Entscheidung des Gerichts.