Kritik am neuen Denkmalpflegegesetz
Dem Tschechischen Parlament liegt derzeit ein Gesetzesentwurf vor, der die Denkmalpflege in der Tschechischen Republik neu regeln und die Norm aus dem Jahre 1987 ersetzen soll. Doch Fachexperten erheben ernsthafte Einwände gegen das neue Gesetz. Markéta Maurová berichtet.
Das Konzept des Gesetzes weist laut der Experten formale und inhaltliche Mängel auf. Darauf machte ein offener Brief aufmerksam, den Vertreter von verschiedenen Bürgervereinigungen, Hochschulen und akademischen Instituten, welche sich mit der Denkmalpflege aktiv befassen bzw. künftige Fachleute ausbilden, unterzeichnet hatten. Über den Inhalt des offenen Briefes spricht Jaroslav Vokoun vom "Klub für das alte Prag": "Der wichtigste Einwand ist, dass dieser Entwurf ab einem gewissen Stadium die fachliche Öffentlichkeit ausgeschlossen hat. Und dann entwickelte sich der Entwurf gewissermaßen selbständig innerhalb des Ministeriums. Das ist das Schlimme, weil er einige wichtige Punkte überhaupt nicht berücksichtigt, wesentlich komplizierter als der frühere und nicht ausgeglichen ist. Der nächste Vorwurf war, dass ein Präambel bei diesem Gesetz fehlt, in der die Bedeutung der Denkmalpflege als einer Angelegenheit des öffentlichen Interesses verankert wäre." Daraufhin bat Radio Prag den Direktor des Instituts für Kunstgeschichte an der Philosophischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag, Prof. Mojmir Horyna, um einen Kommentar zum besagten Brief. Er kritisierte u.a. die Tatsache, dass das neue Gesetz in Kraft tritt, wenn auch die Struktur der Staatsverwaltung geändert wird - dies könne zum Chaos bei dessen Durchführung beitragen. "Die andere Sache ist: Im Konzept des Denkmalschutzgesetztes gibt es einige Passagen, die im Vergleich zum früheren Gesetz, die Wirkungskraft des Gesetzes beschränken, insbesondere in Bezug auf den Schutz von immobilen Denkmälern. Der Absatz, der sich mit der Renovierung von Baudenkmälern befasst, ist sehr vage gehalten und würde nicht unbedingt dazu führen, dass die Renovierung wirklich qualitätsvoll durchgeführt wird. Unklarheiten gibt es auch gegenüber den Eigentümern. Diesen wird zwar einerseits Ersatz für auftretende Nachteile geboten, deren Behandlung wird aber andererseits wesentlich komplizierter. Dies könne soweit führen, dass die Besitzer der Immobilien, obwohl guten Willens, aufgrund der vielfältigen Vorschriften bestimmten Sanktionen ausgesetzt werden können." Soweit Prof. Mojmir Horyna vom Institut für Kunstgeschichte der philosophischen Fakultät der Karlsuniversität in Prag.