Landkreis Ústí nad labem / Aussig: Öffentliche Finanzhilfe für Rechtsstreit mit Sudetendeutschen

Der nordwestböhmische Landkreis Ústí nad labem / Aussig will seinen Bewohnern die Kosten für Gerichtsverfahren, die mit sudetendeutschen Eigentumsforderungen im Zusammenhang stehen, teilweise ersetzen. Das gab am Donnerstag ein Mitarbeiter der Landespresseabteilung bekannt. Tschechischen Bürgern würden oft die finanziellen Mittel zur Austragung eines Prozesses fehlen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Landesregierung Jaroslav Foldyna, der den nun bewilligten Entwurf selbst im Landtag eingebracht hatte. Der Landkreis kann nun die Gerichtskosten in den genannten Fällen zu bis zu 70 Prozent abdecken, höchstens jedoch mit einer Summe von 50 000 Kronen, das sind etwas mehr als 1500 Euro. Um Anspruch auf das Geld zu haben, müssen die betroffenen Personen einen Vertrag mit einer von drei Rechtsanwaltskanzleien abschließen, die vom Landkreis ausgewählt wurden.