Mit Streit um Grundstücke des Malteser Ritterordens muss sich das Oberste Gericht erneut beschäftigen

Das Verfassungsgericht ordnete dem Obersten Gericht an, dass es sich mit der Revisionsbeschwerde des Malteser Ritterordens im Streit um einige Grundstücke bei Bruntál / Freudenthal erneut beschäftigen soll. Das Oberste Gericht entschied in der Vergangenheit wiederholt zuungunsten des Großpriorats von Böhmen. Der Streit besteht darin, ob die Grundstücke nach den Beneš-Dekreten oder erst während des kommunistischen Regimes auf den Staat übergingen. Dies ist für deren eventuelle Rückgabe im Rahmen der Kirchenrestitutionen ausschlaggebend.

Dem Verfassungsgericht zufolge besteht Zweifel daran, ob der Staat die Grundstücke noch vor Februar 1948 übernahm und sich als deren Eigentümer verhielt. Dies wurde im gegebenen Fall laut dem Verfassungsgericht gar nicht nachgewiesen.