Musiker und Sänger R. A. Dvorský war ein Symbol der Ersten Republik
Vor 60 Jahren, am 2. August 1966, ist der tschechische Musiker und Sänger R. A. Dvorský gestorben.
Rudolf Antonín Dvorský, mit eigenem Namen Rudolf Antonín, wurde 1899 geboren. Den Künstlernamen R. A. Dvorský leitete er von seinem Geburtsort Dvůr Králové ab.
Dvorský war ein Multitalent: Komponist, Kapellmeister, Pianist, Sänger, Schauspieler und auch Verleger. Mit 16 Jahren schrieb er seine ersten Kompositionen. 1919 ging er nach Prag, wo er im Musikverlag Josef Springer zu arbeiten begann. Parallel dazu trat er im damals beliebten Kabarett Červená sedma auf und spielte Klavier in mehreren Tanzorchestern.
Swing und Jazz in Berlin und Prag
In den Jahren 1925 bis 1929 trat Dvorský mit dem Ensemble Melody Makers und 1929 auch mit der Berliner Band „Sam Baskini und seine Jazzsymphoniker“ auf. Anschließend gründete er sein eigenes Orchester Melody Boys, das bis 1945 existierte. Das Repertoire des Orchesters beruhte auf Swing und Jazz, man nahm viele Schallplatten auf. Die Konzerte des Orchesters wurden oft live vom Tschechoslowakischen Rundfunk übertragen und waren sehr beliebt. Dvorský und seine Melody Boys spielten zudem in mehreren Filmen mit. 1936 gründete R. A. Dvorský außerdem seinen eigenen Musikverlag, der sich auf moderne Tanzmusik konzentrierte.
Von den Kommunisten inhaftiert
Nachdem die Kommunisten 1948 die Macht in der Tschechoslowakei ergriffen hatten, war Jazz „unerwünscht“. Dem Regime war auch der große Star der Ersten Republik ein Dorn im Auge. Der Musiker dachte sogar an die Emigration, doch wie sich später einer seiner Mitgefangenen erinnerte, gab Dvorský seinen Plan wieder auf. 1954 wurde er trotzdem zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde später verkürzt, und 1956 kam er in einem schlechten Gesundheitszustand auf Bewährung frei. Zehn Jahre später starb R. A. Dvorský.
Historiker Petr Koura sagte vor kurzem in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks, Dvorský sei ein Opfer der Kommunisten gewesen. Er wurde laut Koura für etwas verurteilt, was zu der Zeit noch keine Straftat war. Das Gesetz, mit dem den Bürgern der Tschechoslowakei verboten wurde, das Land zu verlassen, wurde dem Historiker zufolge erst ein halbes Jahr später verabschiedet. Laut Koura wurde Dvorský vor allem deswegen verurteilt, weil er ein Symbol für die Erste Republik war.







