Nach vierzehn Jahren bekam ein AIDS-Kranker eine Entschädigung vom Krankenhaus

Mit elf Jahren hat er sich durch eine Blutkonserve mit dem HIV-Virus angesteckt. Das war bereits vor vierzehn Jahren. Eine Entschädigung sprach ihm das Krankenhaus in Pilsen, von dem dieser Mann wahrscheinlich die infizierte Konserve bekam, erst diese Woche zu. Die Höhe der Ausgleichsumme entschied nach sechs Prozessjahren das Gericht. Der schwerkranke Mann erhält 800 Tausend Kronen, rund 50 Tausend Mark. Über die Schwierigkeiten, die die jahrelange Streitigkeit begleiteten, berichtet Daniela Kralova.

Diese Entschädigung stellt in Tschechien einen Präzedenzfall dar. Während zwar der Staat bereits vor sieben Jahren einunddreißig Menschen pauschal entschädigte, die sich in den Achtzigerjahren durch Blutkonserven angesteckt hatten, kam es noch nie vor, dass ein Krankenhaus dem Infizierten einen finanziellen Ausgleich verschaffte.

Dieser Fall ist in seiner Art der erste und wahrscheinlich bleibt er auch der Einzige, denn die meisten Menschen, die auch mit HIV-kontaminierten Blutpräparaten behandelt wurden, leben heute nicht mehr. Die Länge des Prozesses mitverursachte zweifellos auch der Fakt, dass das Krankenhaus für die Ansteckung keine Verantwortung übernehmen wollte: Der Patient, der an Hämophilie leide, hätte in den Achtzigerjahren mehrere Bluttransfusionen erhalten. Die zugesagte Summe billigte das Krankenhaus letztendlich nur deshalb, weil es die Versicherung zurückerstattet.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Zuweisung der Verantwortung für die Ansteckung. Einerseits war die Organisationsstruktur des Gesundheitswesens in der damaligen Tschechoslowakei anders als heute, andererseits - und vor allem - galten andere Vorschriften: Bis zum Jahre 1986 war nämlich die Untersuchung der Blutkonserven an HIV noch nicht obligatorisch. Die einigen Dutzend Menschen, die infolge von Bluttransfusion an AIDS erkrankten, steckten sich Mitte der Achtzigerjahre durch importierte Produkte an. Seit 1986, als die Pflichtuntersuchung aller Blutabnahmen an HIV eingeführt wurde, registrierte man hierzulande keinen anderen solchen Fall.

Einen Grund zum Feiern gibt es trotz des letztendlich erreichten Erfolgs kaum: Der heute fünfundzwanzigjährige Prozesssieger befindet sich in einem sehr schlechten Gesundheitszustand: Mit seinem mehr als hundertneunzig Zentimetern wiegt er etwa nur vierzig Kilo. Im Gegensatz zum Geld kann ihm seine Gesundheit niemand zurückgeben.

Autor: Daniela Kralova
abspielen