Neues Gesetz über den Staatsdienst wurde in dritter Lesung verabschiedet
Ein Gesetz über den Staatsdienst in Tschechien, auf das man von Seiten der Europäischen Union im Hinblick auf die geplante EU-Erweiterung lange gewartet hat, ist endlich zu Papier gebracht. Am Dienstag wurde der entsprechende Entwurf im Prager Abgeordnetenhaus in dritter Lesung verabschiedet. Danach sollen sich ab dem Jahr 2004, wenn das Gesetz in Kraft treten soll, die Arbeitsbedingungen für rund 80.000 Staatsbedienstete grundlegend ändern. Welcher Art diese Veränderungen sind, dazu mehr von Lothar Martin.
Die angeführten Einschränkungen werden jedoch im neuen Gesetz kompensiert durch eine Reihe von Vorteilen. So werden die Beamten mit 25 Urlaubstagen eine Woche mehr Urlaub erhalten als die Mehrheit der anderen tschechischen Arbeitnehmer. Darüber hinaus werden ihnen sechs freie Tage zum Zwecke des Selbststudiums finanziert. Bei einer Entlassung aus dem Staatsdienst wird ihnen eine Abfindung in Höhe von fünf Monatsgehältern gezahlt. Zum Vergleich: das tschechische Arbeitsgesetz sieht bei Vertragsauflösungen, die von Seiten des Arbeitgebers vorgenommen werden, lediglich ein so genanntes Überbrückungsgeld von zwei Monatsgehältern vor. Entsprechend zufrieden äußerte sich denn auch der sozialdemokratische Minister für Arbeit und Soziales Vladimir Spidla zu dem Gesetzentwurf: "Der Staatsbeamte ist ein Arbeitnehmer des Staates und er kann sich damit schon mit keiner anderen Arbeit befassen. Er hat dafür gewisse Vorteile."
Für den Entwurf zum neuen Gesetz über den Staatsdienst stimmten neben den Sozialdemokraten auch die Christdemokraten und die Abgeordneten der konservativen Freiheitsunion. Letztere auch deshalb, weil der eine endgültige Verbeamtung in Betracht ziehende Vorschlag der Sozialdemokraten in diesem Punkt keine Berücksichtigung fand. Gegen den Entwurf votierten die Abgeordneten der Bürgerdemokraten (ODS) und die Kommunisten. ODS-Chef Václav Klaus äußerte hierbei die Überzeugung, dass das Gesetz ein schlechtes sei. Zur Begründung fügte er an: "Unter anderem bildet sich mit dem Gesetz auch eine spezifische Kaste von Leuten heraus, deren Kosten auch noch aus den Abgaben der Steuerzahler beglichen werden."
Das Gesetz über den Staatsdienst, das am 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, muss jedoch erst noch vom Senat bewilligt und vom Präsidenten der Republik unterzeichnet werden.