Neuseeländisches Gericht verurteilt Orchideenschmuggler aus Tschechien zu Geldstrafe in Höhe von 15 000 Neuseeland-Dollar

Dekan Cestmir Cihalik (Foto: CTK)

Die beiden Tschechen, die wegen versuchten Orchideenschmuggels in Neuseeland vor Gericht standen, sind lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Haftstrafe bleibt ihnen erspart. Doch damit ist diese unglückselige Geschichte für die beiden keineswegs zu Ende. Katrin Sliva berichtet:

Dekan Cestmir Cihalik  (Foto: CTK)
Insgesamt 15 000 Neuseeland-Dollar (etwa 7500 Euro) Strafe plus Gerichtskosten in Höhe von knapp 1200 Neuseeland-Dollar müssen die beiden Tschechen zahlen, bevor sie ihren Heimflug antreten. Ursprünglich war von 50 000 Neuseeland-Dollar oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren die Rede gewesen. Am 18. Januar waren der Dekan der medizinischen Fakultät der Palacky-Universität in Olomouc/Olmütz, Cestmir Cihalik und der Inspektor der Tschechischen Umweltinspektion, Jindrich Smitak, von einem Sonderkommando der neuseeländischen Polizei am Flughafen Auckland festgenommen worden. Das auf die illegale Ausfuhr wertvoller Tiere und Pflanzen spezialisierte Einsatzkommando hatte im Gepäck der beiden mehrere Dutzend Pflanzen gefunden. Für 15 von ihnen hätte es einer Ausfuhrgenehmigung bedurft, die die beiden Hobbybotaniker nicht vorweisen konnten.

Wann die beiden Tschechen zurückkehren werden, ist noch ungewiss, da sie noch auf einen freien Flug nach Europa warten. Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht jedoch fest, dass sie auch in ihrer Heimat Konsequenzen ihres Fehlverhaltens zu spüren bekommen werden. Jindrich Smitak wird künftig nicht mehr als Inspektor arbeiten, sondern nur noch administrative Tätigkeiten im Rahmen der Tschechischen Umweltinspektion übernehmen dürfen. Über das weitere berufliche Schicksal von Dekan Cihalik wird erst nach einem persönlichen Gespräch mit ihm entschieden werden. Die Rektorin der Palacky-Universität, Jana Macakova, nennt die möglichen Vorgehensweisen:

"Eine Möglichkeit wäre, dass Dekan Cihalik im Amt bleibt, die zweite wäre, dass er selbst entscheidet, was unter den gegebenen Umständen tragbar ist und eigene Konsequenzen daraus zieht. Und im äußersten Falle droht ihm der Antrag auf Abberufung."

Cihalik selbst sagte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk, er sei mit dem gegen ihn verhängten Strafmaß einverstanden. Dennoch besteht er darauf, nicht bewusst gegen das Gesetz verstoßen zu haben:

"Wir haben Pflanzen für unser Herbarium gesammelt und ich muss sagen, dass ich tatsächlich nicht wusste, dass dies als Verstoß gegen die Regelungen des Washingtoner Artenschutzabkommens ausgelegt werden kann."

Die neuseeländischen Behörden hielten dem entgegen, dass die beiden Angeklagten bereits im Vorfeld ihrer Reise nach Neuseeland um eine Ausfuhrgenehmigung ersucht hatten und abgewiesen wurden. Das Gericht war überzeugt, dass die Angeklagten als Hobbybotaniker gehandelt haben und nicht eines materiellen Nutzens wegen.