Niederlage für Anheuser-Busch im „Budweiser“-Bierstreit
Bei der tschechischen Brauerei Budějovický Budvar kann man aufatmen. Das Europäische Gericht erster Instanz in Luxemburg hat ihr gegen den amerikanischen Konkurrenten Anheuser-Busch Recht gegeben. Weltweit streiten sich beide Firmen um die Rechte an der Marke „Budweiser“.
Die Marke „Budweiser“ ist einträglich –beide Firmen wollen sie in möglichst vielen europäischen Ländern verwenden. Vor mehr als zehn Jahren hatte Anheuser-Busch bereits den europäischen Markenschutz für „Budweiser“ beantragt. Diese Marke verwendet Anheuser-Busch für seine Biere, aber auch die übrigen alkoholischen und alkoholfreien Getränke. Anheuser-Busch besitzt die Rechte an dieser Marke ohnedies in einigen europäischen Ländern. Doch eine EU-Schutzmarke würde den Rechtsschutz noch ausweiten. Der Markenschutz wäre dann nach einheitlichem EU-Recht auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union verbrieft.
Gegen eine EU-Schutzmarke „Budweiser“ für Anheuser-Busch hatte Budějovický Budvar Einspruch erhoben. Nun hat das Europäische Gericht erster Instanz den Einspruch für begründet erklärt. Bei der Brauerei im südböhmischen České Budějovice / Budweis begrüßt man die Entscheidung. Pressesprecher Petr Samec:
„Wir betrachten die Entscheidung als logische Reaktion in einer Situation, in der die Brauerei Budějovický Budvar in insgesamt 19 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine registrierte Schutzmarke mit dem Bestandteil ‚Budweiser’ hat. Diese Entscheidung festigt die markenrechtliche Position unserer Brauerei in der Europäischen Union erheblich.“
Eine Zulassung der Schutzmarke „Budweiser“ für Anheuser-Busch durch das Europäische Markenamt wäre für Budějovický Budvar nicht hinnehmbar.
„Wenn eine EU-Schutzmarke ‚Budweiser’ für Anheuser-Busch eingetragen würde, könnte das dazu führen, dass beide Marken in mehreren Ländern der EU parallel zueinander verwendet werden, und das könnte eine neue Welle von Gerichtsprozessen hervorrufen“,
so Petr Samec. Bei Anheuser-Busch schlägt die Entscheidung des Gerichts erster Instanz keine hohen Wellen. Es würde sich ja nichts ändern, schreibt Pressesprecherin Marianne Amssoms von der Europazentrale des Konzerns im belgischen Löwen in einer Erklärung:„Die Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz hat keinerlei Auswirkungen auf die bestehenden Markenrechte der Firma in der Europäischen Union oder im Rest der Welt. Unser Antrag auf eine EU-Schutzmarke war bloß der Versuch, den Geltungsbereich der Marke ‚Budweiser’ auszuweiten und einen zusätzlichen Schutz für diese Marke zu erlangen. Alle unsere Rechte an den Schutzmarken ‚Budweiser’ und ‚Bud’ bleiben bestehen. Die Entscheidung des Gerichts erster Instanz hebt keines davon auf.“
Die Richter des luxemburgischen Gerichts begründeten ihre Entscheidung damit, dass Budějovický Budvar bereits in Österreich und Deutschland ältere Rechte auf die Marke „Budweiser“ habe. In Südböhmen wird das Budweiser Bier bereits seit dem Jahr 1265 gebraut. In den USA wurde „Budweiser“ 1878 als Warenzeichen eingetragen. Der US-Getränkehersteller Anheuser-Busch kann nun innerhalb von zwei Monaten bei der nächsten Instanz, das ist der Europäische Gerichtshof, Berufung gegen das Urteil einlegen.