Verfassungsgericht: Gerichte können über Besitzansprüche der Kirchen entscheiden
Gerichte können über Besitzansprüche der Kirchen in Einzelfällen entscheiden, bis ein Gesetz über die Rückgabe des enteigneten Kirchenbesitzes zur Verfügung steht. Zu diesem Beschluss kam das Verfassungsgericht in Brünn am Montag, das sich mit einer Beschwerde des Pfarramtes in Nový Bydžov befasste. Die Justiz wies bisher Anklagen der Kirchen zurück und wies auf einen Paragraph im Bodengesetz hin. Darin wurden alle Ansprüche bis zur der Zeit eingestellt, wenn ein Gesetz über Kirchenrestitution verabschiedet worden ist. Laut dem Beschluss des Verfassungsgerichtes sei in Folge langer Verzögerungen bei der Kirchenrestitution eine Lücke im Gesetz entstanden, die von Gerichten gelöst werden müsse.
Die Regierung von Premier Nečas hat nach mehr als zwanzig Jahre andauernden Streitigkeiten das so genannte Gesetz zur Restitution des Kircheneigentums festgeschrieben. Das Gesetz wurde Mitte August vom Senat abgelehnt. Über die Vorlage wird nun das Abgeordnetenhaus erneut entscheiden müssen.