Gesetz zur Kirchenrestitution nimmt erste Hürde
Schon sehr lang wird in Tschechien über eine Rückgabe von Kircheneigentum diskutiert. Im vergangenen Jahr handelte eine Kommission dann einen Kompromiss zwischen Kirchen und Staat aus. Kaum war das Ergebnis verkündet, regte sich erneut Widerstand: Die Opposition schimpfte und auch die kleinste Koalitionspartei meldete Bedenken an. Nun hat das Gesetz zur Restitution eine erste Hürde genommen: Das Abgeordnetenhaus hat es am Dienstag in erster Lesung gebilligt.
Die Abgeordneten nutzten die siebenstündige Debatte im Parlament aber trotzdem, um das Gesetz in die Kritik zu nehmen. Die Sozialdemokraten hatten zum Beispiel Schilder dabei, auf denen stand, dass es hier nicht um die Gläubigen gehe, sondern nur um Geld und Eigentum. Der Vorsitzende der Kommunisten, Vojtěch Filip, ist ein besonders erbitterter Gegner der Restitution:
„Es geht nicht um eine Restitution, sondern um ein Geschenk, das der Staat den Kirchen zukommen lässt. Wir verschenken Dinge, die überhaupt nicht damit zusammenhängen, auf welche Weise den Kirchen in der Vergangenheit etwas abgenommen oder gegeben wurde.“
Die meisten Tschechen sind laut Umfragen ebenfalls gegen eine Restitution, vor allem wegen der hohen Kosten. Der Staat verpflichtet sich nämlich, den Kirchen fast die Hälfte ihres Besitzes zurückzugeben und für den Rest eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 59 Milliarden Kronen (etwa 2,4 Milliarden Euro) zu zahlen. Angesichts leerer Haushaltskassen eine große Summe, für die in der Bevölkerung wenig Verständnis herrscht. Kulturministerin Alena Hanáková sieht das etwas anders:„Ich denke, es ist nicht in Ordnung, hier darüber zu reden, ob die Kirche in ihrer Funktion besser sein könnte, oder ob sie reich oder arm sein sollte. Das steht uns im Moment nicht zu. Die Unabhängigkeit der Kirche vom Staat ist eine Errungenschaft der Samtenen Revolution. Wir sollten hier dem Versuch widerstehen, in die Zeit der absolutistischen Herrschaft oder in die 1950er Jahre zurückzukehren.“
Das Gesetz hat nun zwar die erste Hürde genommen, aber weitere werden folgen. Und die Sozialdemokraten haben bereits angekündigt, das Gesetz nach der dritten und entscheidenden Lesung in der oberen Kammer, dem Senat, nicht zu billigen. Es müsste danach also erneut vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Die Regierung rechnet daher nicht mit einem Inkrafttreten des Gesetzes vor dem Sommer 2012.