30 Jahre Restitution: Gerichtsverfahren werden bis heute geführt

Am 21. März 1991 trat das Gesetz über die „außergerichtliche Rehabilitierung“ in Kraft. Dabei ging es um die Rückgabe von Immobilien und Grundstücken, die zwischen 1948 und 1989 durch die Kommunisten konfisziert oder verstaatlicht worden waren. Die sogenannte Restitution wurde zu einem bedeutenden Element der wirtschaftlichen Transformation in der Tschechoslowakei nach der politischen Wende.

Illustrationsfoto: Tschechisches Fernsehen

Entsprechende Objekte musste nicht nur der Staat zurückerstatten, sondern auch die aktuellen Eigentümer, die diese während der kommunistischen Herrschaft käuflich erworben hatten. Erschwert wurde die Rückgabe in vielen Fällen durch die Bedingung, dass der Begünstigte in der ČSFR und später in der Tschechischen Republik einen dauerhaften Wohnsitz haben musste. Das wurde 1994 vom Verfassungsgericht aufgehoben. Weiter ausschlaggebend blieb aber die tschechische Staatsbürgerschaft.

In den Gerichtsstreits, die seitdem geführt werden, verweisen Antragsteller aus dem Ausland allerdings häufig auf die entsprechende Staatsangehörigkeit des ursprünglich enteigneten Besitzers. Bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelangte das Verfahren der Familien Gratzinger und Poláček, bei dem es um ein Haus in Liberec / Reichenberg und ein Wochenendhaus in Pyšely / Pischel ging. Die tschechischen Behörden lehnten die Rückerstattung ab, weil die Antragsteller die amerikanische Staatsbürgerschaft hatten. Das Straßburger Gericht bestätigte diese Entscheidung.

Hugo Salm  (rechts). Foto: Carl Pietzner,  Archiv des tschechischen Nationalen Denkmalinstituts

Bis heute nicht beigelegt ist hingegen ein Rechtsstreit der Nachkommen von Graf Hugo Salm. 1997 wurde vom Prager Stadtgericht anerkannt, dass ihm nach dem Zweiten Weltkrieg die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zugesprochen wurde. Allerdings verstarb Salm, bevor der Beschluss in Kraft treten konnte. Deswegen sahen 2002 sowohl das tschechische Innenministerium als auch der Oberste Verwaltungsgerichthof die Bedingung als nicht erfüllt an. Drei Jahre später verwarf das Verfassungsgericht wiederum diese Entscheidung. Trotzdem bestand das Innenministerium 2006 auf seinem Standpunkt und erkannte Salm rückwirkend die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft ab. Seitdem ruht das Verfahren, bei dem es um 6000 Hektar Grundstücke und Wald sowie das Schloss Rájec nad Svitavou / Raitz geht. Die Salm-Nachkommen warten derzeit auf eine weitere Entscheidung des Verfassungsgerichtes.

Palais Lobkowicz  (Foto: Roman Boed,  CC BY 2.0)

Diese Einrichtung hat im März 1999 auch einen Teil des Restitutionsgesetzes gekippt, der bis dahin die Rückgabe von nationalen Kulturdenkmälern verhinderte. Daraufhin wurde etwa das Palais Lobkowicz auf dem Prager Burggelände den Nachkommen der Familie übertragen.

Autor:
schlüsselwort:
  • Jubiläum der Woche

Verbunden