Besteuerung von Kirchenrestitutionen gekippt
Die Kirchenrestitutionen werden nicht besteuert. Das Verfassungsgericht hat das Vorhaben gestoppt.
„Die Entschädigungszahlungen des Staates für das vom verbrecherischen kommunistischen Regime verursachte Unrecht zu kürzen, widerspricht den grundlegenden Prinzipien eines demokratischen Rechtstaates.“
So begründete der Verfassungsrichter Jaromír Jirsa den Beschluss. Und weiter sagte er zu der fraglichen Novelle:
„Diejenigen, die das Gesetz vorgelegt haben, wollten nicht die Zahlungen besteuern oder die Staatskasse füllen, sondern die zugebilligten Restitutionszahlungen kürzen.“
Mit der Kirchenrestitution sollen die kommunistischen Enteignungen der Kirchen und Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei wieder gutgemacht werden. Die Rückgabe von Immobilien, Grundstücken und Wäldern in einem Gesamtwert von 75 Milliarden Kronen (fast 3 Milliarden Euro) läuft seit 2013. Für das einst verstaatlichte Eigentum, das nicht mehr zurückgegeben werden kann, muss der Staat zudem über einen Zeitraum von 30 Jahren insgesamt 59 Milliarden Kronen (2,3 Milliarden Euro) an die Kirchen zahlen.
Eben diese Geldzahlungen sollten ab kommendem Jahr besteuert werden. Das Abgeordnetenhaus beschloss das im April, daraufhin reichte eine Gruppe von Parlamentariern eine Verfassungsbeschwerde ein. Initiatoren der Besteuerung waren die Kommunisten, sie machten sie zu einer der Bedingungen für die Tolerierung des Minderheitskabinetts aus der Partei Ano und Sozialdemokraten. Vor allem die Kommunisten, aber auch die Regierungsparteien Ano und Sozialdemokraten sowie die Rechtsaußenkraft SPD halten die Ansprüche der Kirchen für überzogen hoch berechnet.Die Kommunisten bezeichnen den jetzigen Befund des Verfassungsgerichts als ungerecht. Pavel Kováčik leitet die Abgeordnetenfraktion der kommunistischen Partei:
„Unsere Experten bereiten Unterlagen vor und erwägen, sich an EU-Institutionen zu wenden, damit diese die Entscheidung beziehungsweise die Problematik beurteilen können.“
Der Parteichef der Christdemokraten, Marek Výborný, begrüßte hingegen das Urteil:
„Wir haben vom Anfang an darauf hingewiesen, dass es sich um einen verwerflichen Handel zwischen der Regierung und den Kommunisten beziehungsweise der SPD handelt. In diesem Sinne haben wir den Gedanken vorweggenommen, dass es sich um einen Bruch der Verfassung handeln könnte.“
Zufrieden sind auch die Kirchen. Stanislav Přibyl ist Sprecher der katholischen Bischofskonferenz in Tschechien:
„Mit dem Gesetz wären die Schadensersatzzahlungen in der Tat nicht besteuert, sondern ihr Umfang rückwirkend reduziert worden.“
Bei der Evangelischen Kirche freut man sich darüber, keine geplanten Projekte streichen zu müssen, wie Sprecher Jiří Hofman erläuterte:„Es handelt sich da unter anderem um Schulen und soziale Dienstleistungen, deren Fortbestand dadurch viel komplizierter geworden wäre.“
Die Restitutionen sind auch ein Schritt dahin, dass Staat und Kirche voneinander getrennt werden. Bisher finanziert der Staat sowohl viele Tätigkeiten der Glaubensgemeinschaften, als auch die Gehälter kirchlicher Würdenträger. Allein 2018 wurden 1,23 Milliarden Kronen (48 Millionen Euro) aus dem Staatshaushalt an die Kirchen gezahlt. Ab 2030 sollen diese finanziell unabhängig vom Staat sein.