Steuern auf die Wiedergutmachung

Foto: Jana Šustová, Archiv des Tschechischen Rundfunks
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Seit 2013 zahlt der Staat den Kirchen hohe Entschädigungen für die kommunistischen Enteignungen ab 1948. Nun sollen diese Zahlungen besteuert werden. Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetznovelle gebilligt.

Foto: Jana Šustová,  Archiv des Tschechischen Rundfunks
Klöster, Krankenhäuser und Felder – nach ihrer Machtübernahme im Februar 1948 haben die Kommunisten sämtliche Glaubensgemeinschaften hierzulande enteignet. Nach der Wende von 1989 sollten die Kirchen ihr Eigentum zurückbekommen, doch erst 2012 wurde die Restitution auch gesetzlich geregelt. Das Gesetz stammte damals aus der Feder der konservativen Regierung des Bürgerdemokraten Petr Nečas. Demzufolge wurde Kircheneigentum in einem Gesamtwert von etwa 75 Milliarden Kronen (2,9 Milliarden Euro) zurückgegeben. Zudem wurde eine Entschädigung für diejenigen Besitzungen vereinbart, die aus bestimmten Gründen nicht mehr rückerstattet werden konnten. Insgesamt kam man dabei auf eine Summe von 59 Milliarden Kronen (2,3 Milliarden Euro), die über einen Zeitraum von 30 Jahren ausbezahlt werden sollte. Diese Gelder könnten nun aber besteuert werden. Das Abgeordnetenhaus billigte nämlich eine entsprechende Gesetzesnovelle, die von den Kommunisten eingebracht wurde. Parteichef Vojtěch Filip interpretiert die Entschädigungszahlungen folgendermaßen:

Für den Vorschlag hoben 106 Abgeordnete ihre Hand  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
„Es handelt sich um eine Vereinbarung über Staatseigentum, das an die Kirchen übertragen werden soll. Es handelt sich also nicht um eine Rückgabe. Daher ist logisch, dass dies besteuert wird.“

Die Kommunisten tolerieren die Minderheitsregierung von Premier Andrej Babiš aus Partei Ano und Sozialdemokraten. Eine Bedingung dafür war gerade die Besteuerung der Kirchenrestitutionen. Laut der Linksaußen-Partei spart der Staat dadurch etwa 380 Millionen Kronen (14,6 Millionen Euro) jährlich.

Für den Vorschlag hoben 106 Abgeordnete ihre Hand. Neben den Kommunisten waren es Fraktionsmitglieder der Regierungsparteien sowie Parlamentarier der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD). Ano-Vize Jaroslav Faltýnek begründete den Standpunkt seiner Partei vor Journalisten:

Foto: Miloslav Hamřík,  Pixabay / CC0
„Seit 2013 haben wir wiederholt gesagt, dass das Gesetz über die Kirchenrestitutionen auf einem fragwürdigen Weg gebilligt wurde. Unserer Meinung nach war der Besitz, für den die Entschädigungen ausgezahlt werden sollen, stark überbewertet. Wir bezweifeln nicht, dass den Kirchen das zurückgegeben werden soll, was ihnen gestohlen wurde. Die Frage ist aber, zu welchem Preis.“

Die konservative Opposition hingegen sieht durch das Gesetz den Rechtsstaat bedroht. Der Parteivorsitzende der Bürgerdemokraten Petr Fiala sagte am Rande der Debatte im Abgeordnetenhaus:

„Premier Andrej Babiš will damit die Kommunisten bestechen, damit sie seine Regierung auch weiterhin unterstützen. Das Gesetz ist schlecht. Ich hoffe, dass es doch vom Parlament abgelehnt wird.“

Miroslav Kalousek  (Foto: ČTK / Vít Šimánek)
Miroslav Kalousek ist Fraktionschef der Partei Top 09:

„Man kann Verträge nicht eigenmächtig ändern, vor allem nicht zu Ungunsten der anderen Seite. Ich kann mir keinen Rechtsstaat vorstellen, in dem dies durchgehen würde. Wir müssen nun den Befund des Verfassungsgerichts abwarten. Und ich hoffe fest, dass der Senat die Vorlage an das Abgeordnetenhaus zurückweist.“

Die entsprechende Gesetzesnovelle wird als Nächstes vom Senat beurteilt. Sowohl die konservative Opposition als auch die Kirchen haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.