Steuern auf die Wiedergutmachung
Seit 2013 zahlt der Staat den Kirchen hohe Entschädigungen für die kommunistischen Enteignungen ab 1948. Nun sollen diese Zahlungen besteuert werden. Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Mittwoch eine entsprechende Gesetznovelle gebilligt.
Die Kommunisten tolerieren die Minderheitsregierung von Premier Andrej Babiš aus Partei Ano und Sozialdemokraten. Eine Bedingung dafür war gerade die Besteuerung der Kirchenrestitutionen. Laut der Linksaußen-Partei spart der Staat dadurch etwa 380 Millionen Kronen (14,6 Millionen Euro) jährlich.
Für den Vorschlag hoben 106 Abgeordnete ihre Hand. Neben den Kommunisten waren es Fraktionsmitglieder der Regierungsparteien sowie Parlamentarier der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD). Ano-Vize Jaroslav Faltýnek begründete den Standpunkt seiner Partei vor Journalisten:
„Seit 2013 haben wir wiederholt gesagt, dass das Gesetz über die Kirchenrestitutionen auf einem fragwürdigen Weg gebilligt wurde. Unserer Meinung nach war der Besitz, für den die Entschädigungen ausgezahlt werden sollen, stark überbewertet. Wir bezweifeln nicht, dass den Kirchen das zurückgegeben werden soll, was ihnen gestohlen wurde. Die Frage ist aber, zu welchem Preis.“Die konservative Opposition hingegen sieht durch das Gesetz den Rechtsstaat bedroht. Der Parteivorsitzende der Bürgerdemokraten Petr Fiala sagte am Rande der Debatte im Abgeordnetenhaus:
„Premier Andrej Babiš will damit die Kommunisten bestechen, damit sie seine Regierung auch weiterhin unterstützen. Das Gesetz ist schlecht. Ich hoffe, dass es doch vom Parlament abgelehnt wird.“
Miroslav Kalousek ist Fraktionschef der Partei Top 09:„Man kann Verträge nicht eigenmächtig ändern, vor allem nicht zu Ungunsten der anderen Seite. Ich kann mir keinen Rechtsstaat vorstellen, in dem dies durchgehen würde. Wir müssen nun den Befund des Verfassungsgerichts abwarten. Und ich hoffe fest, dass der Senat die Vorlage an das Abgeordnetenhaus zurückweist.“
Die entsprechende Gesetzesnovelle wird als Nächstes vom Senat beurteilt. Sowohl die konservative Opposition als auch die Kirchen haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt.