Regierung schließt Verträge über Kirchenrestitution – trotz Verfassungsklage

Foto: Archiv Radio Prag

Die tschechischen Kirchen sollen ab November endlich das Eigentum zurückerhalten, das ihnen zu kommunistischen Zeiten genommen wurde. Dafür trat zu Anfang des Jahres ein Gesetz in Kraft. Doch der Umfang der so genannten Kirchenrestitution ist sehr umstritten. Deswegen hat die Regierung zusätzlich zum Gesetz am Freitag bilaterale Verträge mit 16 Kirchen geschlossen; das soll den Prozess unumkehrbar machen. Das Problem jedoch: Gegen die Kirchenrestitution sind noch Verfassungsbeschwerden anhänglich.

Foto: Archiv Radio Prag
Die Unterzeichung fand an einem unbekannten Ort statt, und den Text der Verträge kennen auch nur die Vertragsparteien. Das ist viel Geheimniskrämerei um ein Thema, das die tschechische Gesellschaft schon mehr als 20 Jahre lang spaltet. Immerhin trat Premier Petr Nečas am Freitagnachmittag vor die Presse und verkündete die Vertragsschließung:

„Dies ist vor allem ein Akt der Gerechtigkeit. Dadurch wird einiges Unrecht des kommunistischen Regimes gegenüber den Kirchen und Glaubensgemeinschaften rückgängig gemacht.“

Zum einen sollen die Kirchen Felder, Wälder und Immobilien im Wert von umgerechnet 3 Milliarden Euro zurückerhalten (bis zum Jahr 2017). Zum anderen werden sie für jenes restliche frühere Eigentum entschädigt, das im Besitz des Staates bleibt. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 2,36 Milliarden Euro plus Inflationsausgleich. Ausgezahlt wird das Geld über einen Zeitraum von 30 Jahren hinweg.

Jan Kysela  (Foto: ČT24)
Die Opposition kritisiert, dass der Rahmen der Restitution zu großzügig gesteckt sei. Die Sozialdemokraten haben sogar gedroht, sie würden den gesamten Prozess wieder rückgängig machen, sollten sie an die Macht kommen. Deswegen haben sich Regierung und Kirchen darauf geeinigt, noch zusätzlich gemeinsame Verträge zu schließen. Dazu der Verfassungsrechtler Jan Kysela von der Prager Karlsuniversität:

„Ich schließe zwar nicht aus, dass jemand einen Rechtsweg finden könnte, wie der Staat aus den Verträgen wieder herauskommt. Aber das Gesetz und die betreffenden Verträge sind so konzipiert, dass dies eigentlich nicht gehen sollte. Das heißt, dass von den Verträgen nicht zurückgetreten werden kann, sie nicht aufgekündigt werden können - und man sie einzig erfüllen kann.“

Lubomír Zaorálek  (Foto: Archiv ČSSD)
Ursprünglich sollte der Vertragsschluss bis Ende September dieses Jahres geschehen. Vergangene Woche hatte es die Regierung Nečas dann aber plötzlich sehr eilig. Ganz unerwartet verabschiedete das Kabinett am Mittwoch bereits den Vertragstext, am Freitag folgte dann die Unterzeichnung. Das plötzliche Handeln der Regierung hat zu einem Aufschrei geführt. Denn die politische Opposition hat zuvor zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Eine der Beschwerden stammt von den Sozialdemokraten. Bei einer Debatte im Tschechischen Fernsehen war der stellvertretende sozialdemokratische Vorsitzende Lubomír Zaorálek sehr aufgebracht:

„So verhält man sich doch nicht in einer demokratischen Gesellschaft. Es handelt sich doch nicht um das Geld der Regierung, sondern um das der Menschen in diesem Land.“

Tomáš Langášek  (Foto: ČT24)
Dass die Sozialdemokraten die Regierung nun scharf kritisieren, ist wenig erstaunlich. Aber auch beim Verfassungsgericht ist man verdutzt. Tomáš Langášek ist der Generalsekretär des Verfassungsgerichts in Brno / Brünn:

„Die Regierung muss sich doch der Risiken ihres Handelns bewusst sein. Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht betrifft das Gesetz, auf den sich die nun unterschriebenen Verträge beziehen. Theoretisch könnte das Gesetz ganz oder zu Teilen aufgehoben werden. Ich weiß nicht, was dies dann für die Gültigkeit der Verträge bedeutet. Ich vermute aber, dass sich daraus ein sehr schwieriges rechtliches Problem ergeben würde.“

Die Sozialdemokraten hatten vergangenen Donnerstag beim Verfassungsgericht beantragt, der Regierung die Unterschrift unter den Vertrag zu verbieten. Darüber entscheiden die Richter nun aber erst nachträglich - am Dienstag.