Einführung des neuen Gesetzes zum Staatsbeamtendienst auf 2012 vertagt
Das bereits vorliegende Gesetz zum Staatsbeamtendienst wird offenbar nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Aufgrund einer Abstimmung des Abgeordnetenhauses am Freitag wurde dessen Gültigkeit um drei Jahre bis auf 2012 vertagt. Dieser Beschluss muss nun vom Senat und vom Staatspräsidenten beurteilt werden. Das Kabinett von Mirek Topolánek will jedoch bereits eine neue Gesetzesvorlage vorbereiten, die eine einheitliche Regelung der Stellung von Staatsbeamten verankern soll.