Verfassungsgericht: Prozesses über Justizmord an Milada Horáková wird weitergeführt
Das Verfassungsgericht in Brünn hat entschieden, dass der Prozess über den kommunistischen Justizmord an Milada Horáková aus den 50er Jahren weiter geführt werden kann. Das Gericht lehnte eine Beschwerde gegen den Prozess durch die angeklagte ehemalige Staatsanwältin Ludmila Brožová-Polednová ab und stimmte damit dem Obersten Tschechischen Gerichtshof zu, der den Justizmord nicht als verjährt ansieht. Brožová-Polednová, die heute 86 Jahre alt ist, saß in dem fünfköpfigen Gremium von Staatsanwälten, das Milada Horáková 1950 in einem Schauprozess wegen angeblichen Landesverrats zum Tod verurteilte. Horáková gilt als bekanntestes Opfer von Justizmorden in der kommunistischen Tschechoslowakei.