Staatspräsident Klaus genehmigt Änderungen an den Patienten-Gebühren

Die Zuzahlungen für Patienten im tschechischen Gesundheitswesen werden definitiv geändert. Am Dienstag unterschrieb Staatspräsident Václav Klaus das dementsprechende Gesetz. Die neue Regelung sieht vor, den Krankenhaus-Aufenthalt von Müttern mit neugeborenen Kindern, gerichtlich angeordnete Behandlungen sowie Organspender von den Gebühren zu befreien. Mit großer Wahrscheinlichkeit tritt das Gesetz noch diese Woche in Kraft.

Auf die Änderung an den Gebühren hatte sich die Regierungskoalition auf Drängen von Abgeordneten der Christdemokraten und Grünen geeinigt. Die Zuzahlungen im Gesundheitswesen wurden zu Anfang des Jahres eingeführt; in Arztpraxen, Krankenhäusern und in der Notaufnahme werden seitdem je Behandlung Beträge zwischen 30 und 90 Kronen (1,20 Euro bis 3,60 Euro) fällig.

Autor: Till Janzer