6,5 Jahre Haft für ehemalige Reiseveranstalterin wegen Kundenbetrugs
Wegen Kundenbetrugs in Millionenhöhe muss die ehemalige Betreiberin eines Reisebüros für 6,5 Jahre ins Gefängnis. Dies hat heute der Oberste Gerichtshof bestätigt und damit ein Berufungsverfahren der ehemaligen Reiseveranstalterin abgelehnt. In Kraft bleibt das Urteil des Oberen Gerichtes im mährischen Olomouc / Olmütz vom Oktober vergangenen Jahres. In dem Urteil war die Unternehmerin für schuldig befunden worden, rund 700 Kunden und Geschäftspartner um insgesamt 19 Millionen Kronen (750.000 Euro) betrogen zu haben. So hatte die Frau im Jahr 2002 weiter Urlaubsreisen verkauft, obwohl ihr Unternehmen bereits stark verschuldet war.