Stornierung infolge Corona: EU rügt Tschechien wegen Gutscheinen

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Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in diesem Jahr viele Urlaubsreisen nicht stattfinden. Reiseagenturen haben ihren Kunden stattdessen Gutscheine für künftige Reisen angeboten. Die EU-Kommission fordert aber, dass stattdessen die Vorauszahlungen an die Kunden zurückerstattet werden.

Jan Papež | Foto: Jana Kudláčková,  Tschechischer Rundfunk

Tschechien hat während der Corona-Pandemie per Gesetz ermöglicht, dass Reiseagenturen ihren Kunden das Geld nicht sofort zurückerstatten müssen, sondern ihnen auch Voucher anbieten können. Jan Papež ist Sprecher des Verbandes tschechischer Reiseagenturen.

„Es wurden Gutscheine im Wert von etwa zwei Milliarden Kronen herausgegeben. Ein großer Teil davon, nämlich Gutscheine im Wert von 750 Millionen Kronen, wurden schon eingelöst. Nun sind leider viele Länder wieder geschlossen, dadurch ist es zu Verzögerungen gekommen. Wir hoffen aber, diese Praxis im Winter und in den Frühlingsmonaten wieder fortsetzen zu können. Die Voucher haben meist eine Gültigkeit bis 31. August 2021. Es scheint, dass nur ein kleiner Teil der Kunden letztlich die Rückerstattung des Geldes verlangen wird. Die meisten wollen die Gutscheine für ihren künftigen Urlaub nutzen.“

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Soweit Papež in den Inlandssendungen des Tschechischen Rundfunks.

Die EU-Kommission hält allerdings die sogenannte „Lex Voucher“ für einen Verstoß gegen europäische Verbraucherschutzregeln. Sie hat neben Tschechien noch zwölf weitere EU-Staaten für ähnliche Regelungen gerügt. Man solle so schnell wie möglich sicherstellen, dass die Kunden ihr Geld für stornierte Reisen von den Reiseagenturen zurückerhielten. So heißt es laut dem Bericht in einem Brief aus Brüssel an das zuständige Ministerium für Regionalentwicklung.

Sollte die sofortige Rückerstattung des Preises verlangt werden, könnte dies zu einer enormen Belastung für die Reiseagenturen führen, glaubt Jan Papež.

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„Wir wollen uns nicht in die Verhandlungen zwischen dem Ministerium und der EU einmischen. Wir halten uns im Moment an das Gesetz, das in Tschechien gültig ist, an die sogenannte Lex Voucher. Sollte es zu einer Änderung kommen, müssten wir darauf reagieren.“

Der Verbandssprecher nannte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk noch ein weiteres Problem für die Reiseagenturen, und dieses sei momentan brennender:

„Viele Versicherungen kündigen ihre Verträge mit den Reiseagenturen. Für die Veranstalter beginnt es schwierig zu werden, eine Versicherungsanstalt zu finden. Wir hoffen, dass sich das Ministerium mit diesem Problem beschäftigt. Denn uns ist gesetzlich vorgeschrieben, versichert zu sein. Wenn die Reiseagenturen keine Versicherung finden, können sie ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen.“

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Die Europäische Kommission plante zunächst eine Klage gegen Tschechien wegen der Gutscheine. In der vergangenen Woche wurden die Schritte dazu jedoch eingestellt. Mittlerweile werden hierzulande keine Voucher mehr herausgegeben, in dem anhaltenden Streit geht es um das Vorgehen vom Frühling dieses Jahres.

Das Ministerium weist die Vorwürfe aus Brüssel allerdings zurück. Dabei lautet das Hauptargument, es bestehe eine Garantie, dass die Kunden ihr Geld zurückerhalten, falls sie ihren Gutschein nicht einlösen. Mögliche Auszahlungen sind aber erst für September kommenden Jahres geplant.