Gesetzesnovelle: Handy-Verbindungsdaten müssen gespeichert werden
Der Senat hat am Donnerstag die Gesetzesnovelle über elektronische Kommunikation gebilligt. Mobilfunkbetreiber müssen demnach Daten zu Telefonverbindungen ein halbes Jahr lang speichern. Ähnlich soll auch die elektronische Kommunikation dokumentiert werden. Kritiker bewerten die Novelle als schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit. Industrie- und Handelsminister Martin Říman verwies darauf, dass mit dem Gesetz eine europäische Richtlinie in die tschechische Rechtsordnung implementiert werde.