Verfassungsgericht bestätigt Gesundheitsreform
Die zu Jahresbeginn eingeführte Gebührenpflicht in Arztpraxen und Krankenhäusern bleibt bestehen. Das hat das tschechische Verfassungsgericht in seinem Urteil über die Gesundheitsreform entschieden. Das Urteil war das letzte in einer Reihe weiterer Urteile des Verfassungsgerichts zu den Haushalts- und Sozialreformen der Regierung. Beschwerde gegen die Regierungsreformen hatten die oppositionellen Sozialdemokraten eingelegt. Erfolg hatten sie einzig bei der Krankengeldregelung. An der Regelung hatten die Verfassungsrichter bemängelt, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag eine Lohnfortzahlung vorsieht. Die Krankengeldregelung wurde außer Kraft gesetzt.