EU-Vertrag: Senat stellt Eilantrag beim tschechischen Verfassungsgericht

Der tschechische Senat hat einen Eilantrag zur Begutachtung des EU-Vertrages von Lissabon beim tschechischen Verfassungsgericht eingereicht. Wenn dem Antrag entsprochen wird, muss das Verfassungsgericht unverzüglich den Fall bearbeiten. Der Senat hatte den EU-Vertrag im vergangenen Monat dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Dabei geht es vor allem um die neuen Regelungen zur Übertragung nationaler Kompetenzen auf die EU sowie um die Mehrheitseinscheidung im EU-Rat. auf ihre Vereinbarkeit mit der tschechischen Verfassung prüfen. Im Senat haben die regierenden euro-skeptischen Bürgerdemokraten die Mehrheit.