Staatsanwaltschaft: Strafverfahren gegen Vizepremier Bursík unbegründet

Die polizeiliche Überprüfung von Vizepremier Martin Bursík auf Grund einer anonymen Anzeige wegen Steuerhinterziehung war unbegründet. Das hat heute die zuständige Staatsanwaltschaft in Prag entschieden. Es haben keine Hinweise gegen Bursik vorgelegen, die auf eine Straftat hingedeutet und damit die Eröffnung eines Verfahrens erlaubt hätten, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Überstellung des Falles an das zuständige Finanzamt an. Das kann nun nach eigenem Ermessen eine Steuerprüfung anordnen. Bursík bezeichnete die Vorwürfe als haltlos. Gleich nach seiner Rückkehr vom UN-Klimagipfel in Bali erklärte er, dass sich seine Firma Ecoconsulting einer Wirtschaftsprüfung unterziehen lassen werde, um die Vorwürfe zu entkräften.

Autor: Lothar Martin