EU-Lärmschutzrichtlinie: Europäische Kommission ermahnt Tschechien

Die Europäische Kommission hat am Montag im Zusammenhang mit einer EU-Lärmschutzrichtlinie einen Mahnbrief an die Tschechische Republik gesandt. Tschechien hat bis jetzt eine Lärmschutzbestimmung der EU aus dem Jahr 2002 nicht in die eigene Rechtsordnung übernommen. Wenn Prag innerhalb von zwei Monaten keine zufrieden stellende Antwort gibt, wird die Causa an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, heißt es in dem Schreiben. Im Februar hatte Staatspräsident Václav Klaus ein bereits vom Parlament verabschiedetes Gesetz nicht unterschrieben, dem Abgeordnetenhaus war es in weiterer Folge nicht gelungen, das Veto des Präsidenten zu überstimmen. Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem neuen Entwurf. Die Richtlinie der EU sieht eine gemeinsame Strategie gegen zu hohe Lärmbelastung in einigen Gebieten vor. Außer in Tschechien ist die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes noch in zehn anderen Staaten ausständig. Dabei handelt es sich ausnahmslos um alte EU-Mitglieder.