Prager Abgeordnetenhaus stimmt Einführung von EU-Haftbefehl zu

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am Freitag in Prag darüber entschieden, dass die Auslieferung von tschechischen Bürgern an andere EU-Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung möglich sein wird. Bei der Abstimmung über den europäischen Haftbefehl stimmten die Abgeordneten der Regierungskoalition mit der ihr eigenen knappen Mehrheit von 101 Stimmen für den Gesetzentwurf. Über die endgültige Einfügung des EU-Haftbefehls in die Rechtsordnung des Landes wird jedoch das tschechische Verfassungsgericht in Brno/Brünn entscheiden müssen. Das Parlament in Prag überstimmte zwar ein Veto von Präsident Václav Klaus, doch die konservative Oppositionspartei ODS kündigte sofort nach der Abstimmung den Gang vor Gericht an. Ihrer Ansicht nach ist die strafrechtliche Auslieferung tschechischer Bürger verfassungswidrig. Außenminister Cyril Svoboda sagte, die Regierung "fürchte die juristische Auseinandersetzung nicht". Tschechien war neben Italien das einzige EU-Land, in dem der europäische Haftbefehl nicht gilt.

Autor: Lothar Martin