Senatoren lehnen Evidenz der Rundfunkgeräte ab

Die öffentlich-rechtlichen Medien sollten nach Meinung der Senatoren kein Recht haben, Informationen darüber zu verlangen, wer ein Fernseh- bzw. Radiogerät besitzt. Auf Grund dieser Informationen wollte man Konzessionsgebühren einfacher eintreiben. Die Mehrheit der Mitglieder des Verfassungsrechtlichen Ausschusses des Senats lehnte dies jedoch am Donnerstag ab.