Tschechien will Ausverkauf von Immobilien nach EU-Beitritt vorbeugen

Ausländer dürfen in Tschechien auch in den ersten fünf Jahren nach dem EU-Beitritt des Landes am 1. Mai 2004 grundsätzlich keine Immobilien erwerben. Bis zum Jahr 2009 dürften nur ausländische juristische Personen mit Sitz in Tschechien sowie Privatpersonen aus anderen EU-Staaten mit Wohnsitz in Tschechien Grundbesitz und Häuser kaufen, beschloss die Regierung in Prag am Mittwoch. Für landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldstücke gelte der Schutz gar bis 2011, meldete die Nachrichtenagentur CTK. Mit den Regelungen, die in einer Novelle des Devisengesetzes verankert sind, will die Regierung den "Ausverkauf" von Immobilien an zahlungskräftige Ausländer verhindern. Die meisten Einschränkungen gelten bereits heute. Neu ist, dass EU-Ausländer mit Wohnsitz in Tschechien dort nach dem EU-Beitritt Immobilien erwerben können.