Premiere für den Premier - Topolánek wegen Arztgebühren vor dem Verfassungsgericht
Seit Januar müssen Patienten die umstrittenen Gebühren im Gesundheitswesen bezahlen. So will es die Regierung. 90, 60, 30 – in Kronen natürlich - sind fällig für den Bereitschaftsarzt, den Hausarzt, die Nacht im Krankenhaus oder das rezeptpflichtige Medikament. Für die Opposition ein Grund vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Am Mittwoch war Verhandlungstag.
„Wenn wir die Gebühren nicht eingeführt hätten, dann würden wir einen kleinen Kollaps im System der öffentlichen Krankenkassen erleben. Deswegen kann ich überhaupt nicht verstehen, warum Sie das initiiert haben.“
Seit Oktober hat die Opposition unter anderem die Gebühren im Gesundheitswesen angegriffen und dann eine Verfassungsklage angestrengt. Die Gebühren seien nicht nur verfassungswidrig, sondern auch unsozial. Mit einem Wort: Die Zuzahlungen, die Patienten seit Januar bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten sowie für rezeptpflichtige Medikamente zahlen müssen, sollen wieder abgeschafft werden. Verhindern will das Gesundheitsminister Tomáš Julínek, der Vater der Gesundheitsreform. Die Gebühren hätten symbolischen Wert, es gehe nicht um Zahlungen für eine bestimmte Leistung, nach dem Prinzip „etwas für etwas“, sagte Julínek. Die Verfassungshüter nahmen ihn beim Wort: Meine der Gesundheitsminister also, so der Richter, dass man die Gebühren einfach mal eben so kassiere, für nichts also? Aber hier sei doch der Regulierungseffekt wichtig, entgegnet der Minister. Die Tatsache also, dass weniger Leute zum Arzt gehen als zuvor. Julinek übte später Kritik an der Verhandlung:„Es war nach einiger Zeit zu sehen, dass es hier eher ein Ringplatz war. Es kam zu Polemisierungen, auch gegenüber den Richtern, was vor einem Gericht nicht unbedingt normal ist.“Julínek selbst habe kein gutes Bild abgegeben, meint vor allem die sozialdemokratische Opposition, die durch ihren Fraktionsvorsitzenden Michal Hašek vertreten war. Das Gericht habe er nicht überzeugt:
„Es war zu erkennen, dass das Gericht schwankt, in welche Richtung das Urteil gehen wird.“
Die Urteilverkündung wurde also erst einmal vertagt. Bis wann, ist noch unklar. Beobachter rechnen aber noch Ende April mit einer Entscheidung in der Gebührenfrage.