Ausnahme von Maskenpflicht tritt in Kraft
Seit Samstag sind diejenigen Personen von der Maskenpflicht in Tschechien ausgenommen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz gegen das Coronavirus tragen können. Dazu müssen sie aber ein entsprechendes ärztliches Attest haben. Dies betrifft Menschen, die auch im Ruhezustand unter Atemnot leiden, wie etwa Patienten mit chronischer obstruktiver Lungenkrankheit, mit Lungenfibrose oder Herzerkrankungen.
Die Maskenpflicht gilt in Tschechien in allen öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln. Das Oberste Verwaltungsgericht hatte sie aber am Mittwoch gekippt und eine Konkretisierung der Vorgabe verlangt.