Staatspräsident Pavel unterschreibt Gesetzesnovelle zur Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn in Tschechien wird bis 2029 schrittweise auf ein Niveau von 47 Prozent des Durchschnittslohns angehoben. Derzeit beträgt er 41,1 Prozent des Durchschnittslohns und liegt seit Januar dieses Jahres bei 18.900 Kronen (743 Euro) brutto monatlich. Eine entsprechende Novelle des Arbeitsgesetzbuches habe Staatspräsident Petr Pavel am Mittwoch unterschrieben, wie seine Kanzlei auf der Prager Burg mitteilt.
Die Gesetzesänderung bedeutet auch, dass ein garantierter Lohn aufgrund der fachlichen Ausbildung, der Verantwortung oder des Schwierigkeitsgrades der Tätigkeit ab kommendem Jahr in Tschechien nur noch im öffentlichen Sektor ausgezahlt wird. In der Privatwirtschaft wird er hingegen abgeschafft, was die Gewerkschaften kritisieren.