Einfrieren von Vermögenswerten: Tschechisches Verfassungsgericht weist russische Beschwerde ab

Das tschechische Verfassungsgericht (ÚS) hat eine Beschwerde des russischen Unternehmens zur Eigentumsverwaltung im Ausland (Goszagransobstvennost) abgewiesen. Das Unternehmen hatte Einspruch gegen die Aufnahme auf die tschechische Sanktionsliste eingelegt. Konkret wandte man sich gegen Urteile des Obersten Verwaltungsgerichts (NSS), des Prager Stadtgerichts und gegen einen Regierungsbeschluss. Die Verfassungsrichter erklärten die Beschwerde aber für nicht gerechtfertigt und stellten sich hinter die bisherigen Urteile.

Das Unternehmen zur Eigentumsverwaltung im Ausland gehört formell zur russischen Präsidialkanzlei. In Tschechien verwaltet es rund 70 Immobilien, die dem russischen Staat gehören. Durch die Aufnahme auf die Sanktionsliste wurden die Konten der Firma geblockt und der Besitz eingefroren, so können etwa die Gebäude nicht mehr verkauft werden. Die Regierung von Petr Fiala (Bürgerdemokraten) begründete den Schritt damit, dass das Unternehmen materiell und finanziell die russische Regierung unterstütze und ihr Einnahmen beschaffe.