Tschechisches Verfassungsgericht erklärt Abschiebung eines ukrainischen Auftragsmörders für gesetzeswidrig
Das tschechische Verfassungsgericht hat die Abschiebung des ukrainischen Auftragsmörders Oleg Kalaschnikow für gesetzeswidrig erklärt. Der Verurteilte sei in die Ukraine ausgewiesen worden, obwohl er kurz zuvor einen Asylantrag in Tschechieb gestellt hatte, was eine Abschiebung verbiete, so die Begründung des Gerichts. Die Asylentscheidung des Innenministeriums sei nicht mehr abgewartet worden.
Kalaschnikow hat im September 2003 in Litoměřice einen ukrainischen Unternehmer erschossen. Dafür wurde er 2014 in Tschechien zu 14 Jahren Haft und einem lebenslangen Landesverweis verurteilt. Die Abschiebung fand am 18. Januar 2025 statt. Das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts hat auf diese Tatsache jedoch keine direkten Auswirkungen mehr.