Sieben Monate nach der Wahl in Tschechien: Gericht bestätigt Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses
Mehr als sieben Monate nach den Parlamentswahlen in Tschechien hat das Verfassungsgericht (ÚS) die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses bestätigt. Die letzte Beschwerde bezüglich der Wahl am 3. und 4. Oktober 2025 wurde abgelehnt.
Bei der Beschwerde handelte es sich um eine Eingabe von Petr Beitl, der Spitzenkandidat des liberal-konservativen Wahlbündnisses Spolu im Kreis Liberec war. Beitl forderte vom Verfassungsgericht, einen Teil des Wahlgesetzes, in dem es um die Umrechnung der Stimmen in Mandate geht, neu auszulegen oder zu streichen. Der Kreis Liberec verlor im Vergleich zu früheren Wahlen ein Viertel seiner Sitze im Parlament, auch Beitl zog nicht ins Abgeordnetenhaus ein. Andere Regionen seien ebenfalls betroffen gewesen, so Beitl. Das Verfassungsgericht sah aber keinen Grund einzugreifen. Im Beschluss der Richter heißt es:
„In einem demokratischen Rechtsstaat ist es nicht möglich, dass Gerichte nach der Durchführung von Wahlen gesetzlich klar vorgeschriebene Regeln ändern und anhand dessen rückwirkend das Wahlergebnis anpassen.“
Beitl hatte zuvor vor dem Obersten Verwaltungsgericht (NSS) geklagt. Auch dieses hatte seine Beschwerde abgewiesen – ebenso wie alle anderen Eingaben bezüglich der Wahl. Das Gericht bemängelte aber ein grobes Fehlverhalten der Wahlhelfer im Wahlkreis 28 im südmährischen Blansko. Dort waren Stimmen fälschlicherweise der Piratenpartei aberkannt und der Partei Ano gutgeschrieben worden. Die Verteilung der Mandate beeinflusste dies jedoch nicht.
Bei den tschechischen Abgeordnetenhauswahlen 2025 wurde die Partei Ano von Andrej Babiš mit 34,5 Prozent der Stimmen stärkste Kraft. Sie lag vor dem Wahlbündnis Spolu, das 23,3 Prozent erzielte. Ano bildete daraufhin eine Koalition mit der Rechtsaußenpartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) und der Autofahrerpartei Motoristé sobě.
Verbunden
-
Verfassungsgericht ebnet Weg für ungehinderte Wahlen in Tschechien: Beschwerde von Volt abgelehnt
Das tschechische Verfassungsgericht hat über eine Beschwerde der Partei Volt Česko entschieden. Demnach sind „unechte Bündnisse“ bei Wahlen in Tschechien rechtens.








