Verfassungsklage: Staatspräsident Pavel wehrt sich gegen Ausschluss von Nato-Delegation
Die tschechische Regierung hat entschieden: Beim Nato-Gipfel in Ankara soll Staatspräsident Petr Pavel nicht dabei sein. Der monatelange Streit über die Zusammensetzung der tschechischen Delegation scheint aber auch damit noch nicht zu Ende. Pavel hat nämlich eine Kompetenzklage beim Verfassungsgericht eingereicht.
„Die Entscheidung, den Präsidenten der Republik aus der Delegation auszuschließen, halte ich für einen beispiellosen und außergewöhnlich unglücklichen Schritt.“
Dies sagt Staatspräsident Petr Pavel zu Beginn seiner Stellungnahme, die er am Dienstagvormittag als Video in den sozialen Netzwerken veröffentlichte. Pavel reagierte damit auf die endgültige Einigung der Regierung vom Montag über die Zusammensetzung der tschechischen Delegation beim kommenden Nato-Gipfel. Am 7. und 8. Juli werden demnach drei Kabinettsmitglieder in der türkischen Hauptstadt Ankara dabei sein: Verteidigungsminister Jaromír Zůna (parteilos), Außenminister Petr Macinka (Motoristé sobě) und an der Spitze Premier Andrej Babiš (Partei Ano).
Dies widerspricht der Tradition, nach der Tschechien bei den Nato-Gipfeln bisher fast immer vom Staatsoberhaupt vertreten wurde. Premier Babiš begründete sein Vorgehen bei der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am Montag:
„Angesichts dessen, was in der Welt gerade passiert, wird sich dieser Gipfel von den vorhergehenden unterscheiden. Für die Tschechische Republik wird er sehr wichtig sein.“
Der Premier verteidigte die Entscheidung als pragmatisch und praktisch. Schon zuvor hatte er mehrfach betont, die Regierungsmitglieder würden der Nato-Führung besser erklären können, warum Tschechien in diesem Jahr nicht die Vorgabe erfüllt, mindestens zwei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in die Verteidigung zu stecken.
Bruch der Gepflogenheiten
Staatspräsident Petr Pavel besteht jedoch auf seine Teilnahme. Am Dienstag hat er nun eine Kompetenzklage beim Verfassungsgericht eingereicht. Dazu erläutert er in seiner Videoansprache:
„Laut Artikel 63 der tschechischen Verfassung ist die Vertretung des Staates nach außen eine Kompetenz des Präsidenten. Dies ist im Prinzip seine Stellenbeschreibung. Der Ausschluss des Präsidenten von der Ausführung dieser Befugnis bedeutet die Beschränkung jener Rolle, die ihm die Verfassung und nicht eine Regierungsentscheidung überträgt.“
Pavel wirft der Regierung vor allem vor, dass über die Zusammensetzung der Nato-Delegation keine gemeinsame Entscheidung getroffen wurde. Immerhin hätten die bisherigen Gepflogenheiten schon seit den Zeiten von Staatspräsident Václav Havel gegolten, so Pavels Hinweis. Er fügte hinzu, dass die Delegation bei 19 der insgesamt 20 Nato-Gipfel, an denen Tschechien bisher teilgenommen hat, vom Staatsoberhaupt angeführt worden sei. Und weiter sagt der Präsident:
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„Die Öffentlichkeit erwartet von uns logischerweise, dass wir in der Lage sind, einen solchen Streit durch eine Einigung zu beenden. Ich habe mich wiederholt darum bemüht. Mehrfach habe ich, auch öffentlich, einen konkreten Kompromiss angeboten.“
So sei er bereit gewesen, schildert Pavel weiter, nur an dem informellen Abendessen der Staatschefs teilzunehmen und den Regierungsmitgliedern die offiziellen Verhandlungen zu überlassen. Auf entsprechende Briefe habe er von Premier Babiš jedoch keine Antwort und auch keinen Gegenvorschlag erhalten, resümiert der Staatspräsident.
Urteil kann zu spät kommen
Andrej Babiš ließ am Dienstag verlauten, dass er Pavels jetzigen Schritt respektiere. Es sei aber nicht gut, wenn die Verfassungsvertreter eines Landes sich gegenseitig verklagten, schrieb der Premier auf X. Eine Sprecherin des Verfassungsgerichts kündigte gegenüber dem Tschechischen Rundfunk zudem an, dass die Klage des Präsidenten nun vorrangig behandelt werden könnte. Dazu berät das Plenum am Mittwoch. Es sei jedoch nicht sicher, ob das Urteil noch vor Beginn des Nato-Gipfels am 7.Juli gefällt werden könne.
Bei diesem Streit gehe es nicht nur um einen Platz bei einem internationalen Treffen, wirft Petr Pavel in seiner Videoansprache noch ein. Es gehe um die bewusste Entscheidung, das Staatsoberhaupt von einer wichtigen Verhandlung auszuschließen. Und zum Abschluss wendet sich Pavel an die Bevölkerung:
„Ich nehme an, dass Sie mich ins Amt gewählt haben, damit ich wirklich der Präsident der Republik bin. Es ist meine Pflicht, die Kompetenzen des Staatsoberhauptes nicht nur in vollem Maße auszuführen, sondern sie auch zu schützen. Und das nicht nur für mich, sondern ebenso für alle Präsidenten und Präsidentinnen, die mir nachfolgen. Wenn ich diese Befugnisse nicht verteidigen würde, dann würde ich einen Teil der Verantwortung dafür tragen, dass sich das Tor für weitere willkürliche Kompetenzbeschneidungen gegenüber Verfassungsvertretern vollständig öffnet.“









