Tschechisches Kulturministerium will Europäische Kommission zu neuer Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen konsultieren
Das tschechische Kulturministerium will sich wegen der Novelle des Mediengesetzes, die die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen hierzulande ändern soll, an die Europäische Kommission wenden. Es soll geklärt werden, ob es sich dabei nicht um eine unerlaubte öffentliche Finanzierung handelt, die eine EU-Notifizierung benötigt. Entsprechend der Auskunft der Kommission werde man dann in der Finanzierungsreform fortfahren, heißt es in einem Begleitbericht zu dem Gesetzesentwurf, den die tschechische Regierung am Montag gebilligt hat.
Demnach sollen die Rundfunkgebühren in Tschechien abgeschafft und die öffentlich-rechtlichen Medien ab kommenden Jahr durch den Staatshaushalt finanziert werden. Obwohl Kulturminister Oto Klemoíř (parteilos) am Montag schon die Höhe jährlichen Beiträge verkündet ist, ist der konkrete Betrag der monatlichen Zahlungen in dem Begleitbericht noch nicht festgelegt.