Verfassungsgericht zu Bitcoin-Affäre: Verteidigungsrechte von Darknet-Händler Jiříkovský wurden eingeschränkt
Das Kreisgericht in Brno / Brünn hat gegen die Rechte von Tomáš Jiříkovský verstoßen, als ihm die Haftzeit wegen der Bitcoin-Affäre verlängert wurde. Dies konstatierte das tschechische Verfassungsgericht am Mittwoch und begründet, dass Jiříkovskýs Verteidiger keine Möglichkeit zur Reaktion auf die Äußerung der Anklage gehabt habe. Mit dem Urteil hob das Verfassungsgericht die Haftverlängerung durch das Kreisgericht auf. Jiříkovský bleibt aber trotzdem im Gefängnis, da ein entsprechender Beschluss des Stadtgerichtes in Brünn weiter gilt.
Der schon zuvor verurteilte Darknet-Händler Jiříkovský ist seit August 2025 in Vorbeugehaft, weil er in der Bitcoin-Affäre der Geldwäsche verdächtigt wird. Es besteht die Vermutung, dass seine Spende an das tschechische Justizministerium aus illegalen Geschäften stammte. Wegen der Affäre ist unter anderem auch der damalige Minister Pavel Blažek (damals Bürgerdemokraten) angeklagt.