Freispruch für Rechtsaußenpartei SPD: Umstrittene Wahlplakate laut Prager Berufungsgericht legal

Die tschechische Regierungspartei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) hat mit ihren umstrittenen Wahlplakaten weder Volksverhetzung noch eine andere Straftat begangen. Dies hat das Prager Stadtgericht am Dienstag rechtskräftig entschieden, indem es der Berufung der SPD stattgab und das ursprüngliche Urteil aufhob. Dieses hatte der Rechtsaußenpartei eine Geldstrafe von drei Millionen Kronen (120.000 Euro) auferlegt. Die Senatsvorsitzende Monika Křikavová stellte fest, dass eine provokante und vereinfachende Ausdrucksweise für Wahlkampfdebatten typisch sei.

Der SPD-Parteichef und Vorsitzende des Abgeordnetenhauses, Tomio Okamura, steht ebenfalls unter Anklage, sein Verfahren ist jedoch aufgrund seiner parlamentarischen Immunität ausgesetzt. Laut Okamura respektiert das Urteil das Recht auf freie Meinungsäußerung. Er glaubte dass es auch das Ende seiner Strafverfolgung einläute, so Okamura.

Die SPD zeigte 2024 zwei großformatige Wahlplakate mit kontroversen Motiven und Texten. Das erste Plakat bildete einen dunkelhäutigen Mann mit einem blutverschmierten Messer ab, während das zweite zwei rauchende Roma-Jugendliche darstellte.