Verfassungsgericht bestätigt Lärmgrenzen in Tschechien
Das tschechische Verfassungsgericht hat die bestehenden Lärmgrenzen im Land bestätigt. Es informierte am Mittwoch über die Ablehnung eines Antrags, mit dem eine Gruppe von 14 Senatoren die geltende Regierungsverordnung kippen wollte. Den Klägern zufolge steigt die Grenze der Lärmbelastung allmählich an, während der Schutz zurückgeht.
Die Verordnung aus dem Jahr 2011 regelt die zulässige Lärmbelastung in verschiedenen Gebieten sowie zu Tages- und Nachtzeiten. Zuletzt gab es im Juli 2023 eine Anpassung, so etwa die Erhöhung des Limits an Autobahnen und Schnellstraßen von 60 auf 68 Dezibel. Das Gericht konstatierte nun, dass die Verordnung im Einklang mit der Verfassung und dem betreffenden Gesetz stünde. Die neuste Aktualisierung sei zudem übersichtlicher und einfacher als die vorangegangenen, so die Begründung.