Oberster Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu Informationen über Tierversuche

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Brno / Brünn hat am Montag ein Urteil zu Informationen über Tierversuche gefällt und dabei dem Pilsener Umweltverband "Freiheit der Tiere" (Svoboda zvirat) Recht gegeben. Dieser hatte geklagt, weil ihm das Industrie- und Handelsministerium Informationen zu Tierversuchen in den Jahren 1998 bis 2001 verweigert hatte. Das Verfahren geht nun zurück an das Stadtgericht in Prag. Wie die Sprecherin des Obersten Verwaltungsgerichtshofs, Sylva Dostalova, sagte, hätte das Ministerium wenigstens die Informationen über Tierversuche weitergeben müssen, die aufgrund der Gesetze veröffentlicht werden dürfen. Bei den Informationen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, hätte das Ministerium die Gründe für die Nichtveröffentlichung nennen müssen.