Oberstes Verwaltungsgericht: DNA-Sammlung von Wiederholungstätern rechtens

Das tschechische Oberste Verwaltungsgericht hat am Montag entschieden, dass die DNA-Sammlung von Wiederholungstätern rechtens sei. Das Amt zum Schutz von persönlichen Daten hatte das Verwaltungsgericht um eine Einschätzung gebeten. Die Datenschützer kritisieren bereits seit Längerem die Praxis der Polizei und des Innenministeriums, mittels einer DNA-Datenbank Profile von so genannten Wiederholungstätern zu erstellen. Das Gericht sei sich aber durchaus bewusst, dass die Speicherung der DNA ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen sei, hieß es in der Urteilsbegründung. Allerdings hätten rechtmäßig verurteilte Täter, die wissentlich und gezielt gegen das Gesetz verstoßen haben, weniger Anrecht auf den Schutz von personenbezogenen Daten als Personen, die keinen Gesetzesverstoß begangen haben, so das Gericht weiter.