Oberstes Verwaltungsgericht lässt Kartellstrafe gegen Kaufland erneut vor Gericht verhandeln

Das Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn lässt eine Kartellstrafe gegen die Einzelhandelskette Kaufland neu vor Gericht verhandeln. Das Kreisgericht in Brünn hatte die vom tschechischen Kartellamt (Úřad pro ochranu hospodářské soutěže) im Jahr 2013 verhängte Strafe später einkassiert. Dass der Fall nun noch einmal beurteilt werden muss, geht aus den Bekanntmachungen des Obersten Verwaltungsgerichts hervor.

Laut dem Kartellamt hatte Kaufland seine Marktstellung missbraucht. So handelte es mit den meisten seiner Zulieferer eine Zahlungsfrist aus, die länger als die gültigen 30 Tagen war, und nutzte diese Regelung auch aus.

Autor: Till Janzer