Gründlich geregelt – 25 Jahre Verfassung

Foto: Tomáš Adamec, ČRo

Die tschechische Verfassung ist so jung wie der Staat. Sie musste im Jahr 1992 in großer Eile geschrieben werden. Nun ist sie also 25 Jahre alt. Was sind ihre Grundsätze? Was halten Juristen von möglichen Änderungen, die einige Politiker im Sinn haben? Und hat sich die Verfassung bewährt?

Foto: Tomáš Adamec,  ČRo
Nur rund fünf Monate lang wurde an der tschechischen Verfassung gearbeitet. Dennoch sei das Ergebnis von 1992 gelungen, sagt der heutige Vorsitzende des Obersten Verwaltungsgerichtshofs, Josef Baxa:

„Sie ist kurz und bündig gehalten. Es sind 113 Artikel, die sehr verständlich und kultiviert geschrieben wurden. Die Verfassung ist nicht wie die heutige Gesetzgebung unübersichtlich, schwierig und detailliert. Es handelt sich um einfache Sätze, es geht um Prinzipien.“

Die Verfassung ist zu großen Teilen eine Neuschöpfung. Doch die zuständige Regierungskommission hat sich auch an die Verfassung der Ersten Tschechoslowakischen Republik von 1920 angelehnt. Zudem war 1990 bereits begonnen worden, den föderalen Staat mit den Slowaken auf neue Feste zu stellen. Drittes Element waren andere europäische Normen, vor allem das deutsche Grundgesetz.

Kontrolle der Regierungspolitik

Daniel Kroupa | Foto: David Sedlecký,  Tschechischer Rundfunk
Der konservative Politiker Daniel Kroupa gehörte damals der Verfassungskommission an. Im Tschechischen Rundfunk sagte er einmal:

„Wir waren gezwungen, eine neue Verfassung auszuarbeiten, weil die Slowakei im Juli 1992 ihre Unabhängigkeit erklärt hatte und alles auf eine Staatstrennung hindeutete. Es war allerdings schon seit 1990 über eine neue tschechoslowakische Verfassung diskutiert worden. Daher wussten wir, was wir wollten. Die Grundrechte-Charta war bereits 1991 ausgearbeitet worden. Der zweite Teil der Verfassung, der Hauptteil, um den es nun ging, betraf die Organisation der Macht. Wir wussten, dass wir ein parlamentarisches System wollten und dass die Verfassung auf staatsbürgerlichen und nicht nationalen Grundfesten stehen sollte. Wir wollten eine eher rigide Verfassung, die also wenig zu Änderungen einlud. Und die Regierungspolitik sollte stark kontrolliert werden können. Denn regierende Politiker haben die Tendenz, sich immer weitere Macht anzueignen.“

Am 16. Dezember 1992 nahm der tschechische Nationalrat die neue Verfassung an, zu Neujahr trat sie dann in Kraft trat.

Insgesamt acht Mal ist sie seitdem geändert worden. Der Jurist und frühere christdemokratische Außenminister Cyril Svoboda hat vor 25 Jahren an ihrer Entstehung mitgearbeitet:

Cyril Svoboda  (Foto: Filip Jandourek,  ČRo)
„Die sieben ersten Verfassungsänderungen waren nötig, unter anderem wegen des Beitritts der Tschechischen Republik zu Nato und Europäischer Union. Die letzte hingegen war nicht nötig, und ich halte sie für falsch. Das war die Einführung der direkten Wahl des Staatspräsidenten. Ich bin damals zu Premier Mirek Topolánek (Bürgerdemokraten, Anm. d. Red.) gegangen und habe ihn gebeten, von der Verfassungsänderung abzusehen. Ebenso habe ich mich an den Senatsvorsitzenden Milan Štěch (Sozialdemokraten, Anm. d. Red.) gewandt. Er sagte mir, das Volk wünsche dies. Welches Volk sich da was gewünscht hat, habe ich nicht verstanden. Mittlerweile schauen alle dumm. Die Parteien haben damals gedacht, dass sie die Sache in der Hand haben würden. In Wirklichkeit ist ihnen die Kontrolle aber entglitten.“

Svoboda spielt darauf an, dass unter den derzeitigen Bewerbern für das Präsidentenamt eigentlich kein einziger Kandidat einer Partei ist.

Der direkt gewählte Staatspräsident

Pavel Molek  (Foto: Archiv des Obersten Verwaltungsgerichts )
Die direkte Wahl des Präsidenten wurde im Oktober 2012 eingeführt. Der jetzige Amtsinhaber Miloš Zeman ist also das erste unmittelbar vom Volk bestimmte tschechische Staatsoberhaupt. Die Vollmachten des Präsidenten wurden trotz Direktwahl jedoch nicht erweitert. Der Verfassung nach hat der Präsident vor allem repräsentative Funktionen. Wie sieht Cyril Svoboda aber die tatsächliche Bemessung der Kompetenzen?

„Paradoxerweise schwächt man den Präsidenten, wenn man seine Kompetenzen ausweitet. Dass das tschechische Staatsoberhaupt nur wenige Kompetenzen hat, stärkt ihn in allem. Die Verfassung sagt nämlich: ‚Der Präsident kann für die Ausübung seines Amtes nicht zur Rechenschaft gezogen werden.‘ Er kann weder verhaftet, noch mit einem Bußgeld belangt werden. Aber er hat großen Einfluss. Und er kann sich zu absolut allem äußern, überall einmischen, ohne zur Verantwortung gezogen zu werden. Diese Kombination ist der Traum eines jeden.“

Der Jurist Pavel Molek urteilt jedoch entspannter. Er ist seit vergangenem Jahr Richter am Obersten Verwaltungsgericht.

„Der Einbau der direkten Präsidentenwahl in die Verfassung einer Parlamentarischen Republik ruft bestimmte Versuche hervor, die Kompetenzen des Staatsoberhauptes anders oder neu auszulegen. 2013 und 2014 war die Frage ein großes Thema, ob mit der Auslegung der Kompetenzen die Tschechische Republik nicht in Richtung eines semipräsidentiellen Systems gerückt wird. Mit dem Abstand von fünf Jahren kann man nun vielleicht schon sagen, dass die tschechische Verfassung dieser Belastungsprobe standgehalten hat und wir eine parlamentarische Demokratie geblieben sind. Und das trotz der Versuche des amtierenden Präsidenten, einige seiner Kompetenzen in kreativer Weise auszulegen“, so Molek letztens in einer Talkshow des Tschechischen Fernsehens.

Diskussion über Verfassungsänderungen

Allerdings: Auch im Jubiläumsjahr der Verfassung diskutieren die Politiker über mögliche Änderungen.

Schon 1992 war durchaus umstritten, ob die neue Tschechische Republik ein Zweikammersystem erhalten sollte. Letztlich setzten sich die Befürworter durch. Daher gibt es den Senat als erste Kammer und das Abgeordnetenhaus als zweite, die aber eigentlich stärker ist. Nun könnte der Senat erneut unter Druck geraten. Premier Andrej Babiš und auch der Chef der migrationsfeindlichen Partei SPD, Tomio Okamura, haben in diesem Jahr bereits den Sinn der ersten Kammer angezweifelt.

Josef Baxa  (Foto: ČT24)
Zudem geht es um eine mögliche Einführung des Mehrheitswahlrechts für das Abgeordnetenhaus. Aus dem populistischen und rechtspopulistischen Lager kommen zudem Vorschläge, Volksabstimmungen wie in der Schweiz möglich zu machen. Josef Baxa, der Vorsitzende des Obersten Verwaltungsgerichtshofs, mahnt jedoch zu Vorsicht:

„Es ist ein bisschen schade, dass sich immer die am meisten um die Verfassung Gedanken machen, die gerade neu an die Macht gekommen sind. Sie testen dann die Grenzen ihrer verfassungstechnischen Möglichkeiten aus und stellen fest, dass man leicht an sie stößt. Deshalb wollen sie gerne die Verfassung ändern. Dabei denken sie aber nicht an die Geschichte der Verfassung, an den Kontext und an die Zukunft. Ihnen geht es nur um die momentane technische Seite der Macht. Mehr Zurückhaltung wäre aber besser. Glücklicherweise haben wir eine Gewaltenteilung, und ich hoffe, dass die Diskussion in den Verfassungsorganen und in der Gesellschaft nicht zu einem Verfassungssturm führt.“