Oberstes Verwaltungsgericht: Rauchverbot in Kneipen nicht mit Gründung von Privatklubs umgehen

Das Rauchverbot in tschechischen Kneipen und Restaurants könne nicht mit der gezielten Gründung von Privatvereinen umgangen werden. Dies gabdas Oberste Verwaltungsgericht in Brno / Brünn am Mittwoch bekannt. Die Richter lehnten deswegen eine Revisionsbeschwerde des Betreibers eines Imbiss in Mníšek pod Brdy bei Prag ab. Das Gesundheitsamt hatte 2018 gegen den Besitzer eine Strafe von 15.000 Kronen (612 Euro) verhängt, weil dieser seinen Gäste im Imbiss das Rauchen erlaubt hatte. Dagegen klagte der Besitzer, wurde aber vom Kreisgerichtshof in Prag abgewiesen.

Dass sich in dem öffentlich zugänglichen Gastbetrieb zugleich auch regelmäßig die Mitglieder des Raucherklubs trafen, habe keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Rauchverbots gehabt, betonten die Richter. Der Imbiss-Betreiber hat angekündigt, nun vor das tschechische Verfassungsgericht zu ziehen.

Autor: Till Janzer